Informationen zur Einreise

Für Schulfahrten nach England gelten ab dem 01.08.2026 erleichterte Regelungen. Hier finden Sie alles Wichtige – kompakt und nach Zielgruppe sortiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Informationen zum neuen Einreise-Verfahren

Das zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Schülersammellistenverfahren ist beschlossen und tritt zum 1. August 2026 in Kraft.


Das Verfahren gilt für Schulfahrten ins Vereinigte Königreich, die

  • von einer allgemein- oder berufsbildenden Schule durchgeführt werden,

  • von mindestens einer Lehrkraft begleitet werden,

  • als geschlossene Gruppe von mindestens 5 Personen reisen und

  • einen begrenzten Zeitraum umfassen.


Begünstigt sind Schüler:innen, die bei Reiseende noch nicht 20 Jahre alt sind (also bis einschließlich 19 Jahre). Für Lehrkräfte sowie Teilnehmer:innen ab 20 Jahren gelten weiterhin die normalen Einreisebedingungen: Reisepass-, ETA- und ggf. Visumspflicht.

Für viele Gruppen ganz einfach

Der Normalfall

Wenn die Schulgruppe das Einreiseverfahren mit britischer Sammelliste benutzt, benötigen die Schüler:innen bis einschl. 19 Jahre folgende Reisedokumente:

1 - Pro Schüler:in

Alle Schüler:innen benötigen gültige Reisedokumente:

  • EU-Bürger:innen: Personalausweis (biometrisch) oder Reisepass.

  • Nicht-EU-Bürger:innen: Reisepass + Aufenthaltstitel

2 - Für die Gruppe

Die britische Schülersammelliste:

Ein Formular, das von Schulleitung und zuständiger Behörde bestätigt werden muss (kostenlos). Zwei Originale müssen mitgeführt werden.

1 - Pro Schüler:in

Alle Schüler:innen benötigen gültige Reisedokumente:

  • EU-Bürger:innen: Personalausweis (biometrisch) oder Reisepass.

  • Nicht-EU-Bürger:innen: Reisepass + Aufenthaltstitel

2 - Für die Gruppe

Die britische Schülersammelliste:

Ein Formular, das von Schulleitung und zuständiger Behörde bestätigt werden muss (kostenlos). Zwei Originale müssen mitgeführt werden.

Im Detail: Benötigte Reisedokumente für Schüler:innen

Beim Einreiseverfahren mit britischer Sammelliste lassen sich die Schüler:innen in drei Gruppen einteilen:

Gruppe 1
EU-Bürger

Gültiger Personalausweis (biometrisch, nicht vorläufig) genügt; ein Reisepass ist alternativ möglich. Keine ETA erforderlich.

-> Gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Gruppe 2
Britische Bürger

Gültiger britischer Reisepass.

-> Diese Schüler:innen werden nicht in die britische Schülersammelliste eingetragen.

Gruppe 3
Übrige Staaten

Gültiger Reisepass (ein Personalausweis genügt nicht). Zusätzlich Nachweis des Aufenthaltsstatus (siehe unten).

-> Sonderfälle (Asylverfahren, Duldung, Passverlust) werden unten erläutert.

Gruppe 1
EU-Bürger

Gültiger Personalausweis (biometrisch, nicht vorläufig) genügt; ein Reisepass ist alternativ möglich. Keine ETA erforderlich.

-> Gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Gruppe 2
Britische Bürger

Gültiger britischer Reisepass.

-> Diese Schüler:innen werden nicht in die britische Schülersammelliste eingetragen.

Gruppe 3
Übrige Staaten

Gültiger Reisepass (ein Personalausweis genügt nicht). Zusätzlich Nachweis des Aufenthaltsstatus (siehe unten).

-> Sonderfälle (Asylverfahren, Duldung, Passverlust) werden unten erläutert.

Zusätzliche Informationen

Aufenthaltsstatus bei Gruppe 3

Zusätzlich zum Reisedokument muss jede Person der Gruppe 3 ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland nachweisen – unabhängig davon, mit welchem Reisedokument sie reist. Es gibt drei mögliche Status:

  • Aufenthaltstitel (Regelfall) – gültig über das Reiseende hinaus. Läuft er vorher ab: vor der Reise verlängern lassen und die Fiktionsbescheinigung mitführen.

  • Im laufenden Asylverfahren – Aufenthaltsgestattung bzw. Ankunftsnachweis. Zusätzlich ist die EU-Schülersammelliste erforderlich.

  • Geduldet (Duldung) – Duldungsdokument. Auch hier ist zusätzlich die EU-Schülersammelliste erforderlich.


Maßgeblich ist immer das Dokument, das die Person tatsächlich besitzt. In Zweifelsfällen klärt die zuständige Ausländerbehörde den Aufenthaltsstatus.

Zusätzliche Informationen

Doppelte Staatsbürgerschaft

Alle Staatsangehörigkeiten zählen – ein Wahlrecht gibt es nicht. Gruppe 1 + 3 gilt als Gruppe 1; Gruppe 2 + 3 als Gruppe 2; bei Gruppe 1 + 2 beide Dokumente mitführen.

Zusätzliche Informationen

Reiseausweis für Ausländer – das Wichtigste

  • Antrag: durch die Schülerin/den Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

  • Vorlaufzeit: Die Ausstellung kann bis zu 8 Wochen dauern – bitte mindestens 3 Monate vor der Reise beantragen (vor Hauptreisezeiten noch früher).

  • Kosten: Die Gebühr beträgt 97 €, sofern keine Gebührenbefreiung gewährt wird. Eine Befreiung kann beantragt werden.

  • Unterlagen: Nachweis des Aufenthaltsstatus; ein Schreiben der Schule auf Schul-Briefpapier (von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet) mit Bestätigung der Schülergruppenreise und des Reisebeginns; das Antragsformular der Ausländerbehörde; eine Erklärung, dass kein ausreichender eigener Pass vorliegt.

  • Gültigkeit: nur für die Schülerreise; nach der Rückkehr unaufgefordert an die Ausländerbehörde zurückzugeben.

Notwendige Schritte in der Vorbereitung

Bitte beachten: Die hier genannten Fristen sind Empfehlungen des Bundesministerium des Innern. Die konkrete Vorlaufzeit hängt aber von den Wartezeiten bei den für Ihre Schule bzw. den Wohnort Ihrer Schüler:innen zuständigen Ämtern ab (Landes-/Kommunalbehörde und Ausländerbehörde). Da die Wartezeiten für Termine bei den Behörden deutschlandweit stark variieren, können wir keine allgemeinen Empfehlungen aussprechen.


  1. Britische Schülersammelliste (immer erforderlich): Die begleitende Lehrkraft trägt alle teilnehmenden Schüler:innen – außer Gruppe 2 – in das offizielle Formular „Germany-UK School Trip Travel Information Form“ ein, geordnet nach Art des Reisedokuments und mit Dokumentennummer. Die Liste ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und von der Schulleitung sowie von der zuständigen Landes- bzw. Kommunalbehörde mit Dienstsiegel zu bestätigen. Beide Originale sind auf der Reise mitzuführen und an der britischen Grenze vorzulegen.

    1. Formular (verfügbar kur vor dem 01.08.2026): https://www.gov.uk/guidance/visit-the-uk-as-part-of-a-german-school-trip

    2. Kosten: Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei.

    3. Vorlaufzeit: Empfohlen werden mind. 3 Wochen vor Abreise.


  2. EU-Schülersammelliste (nur in Sonderfällen): Nur wenn mindestens eine Schülerin oder ein Schüler sich im laufenden Asylverfahren befindet oder geduldet ist, ist zusätzlich eine Schülersammelliste nach EU-Muster auszufüllen (Vordruck bei der Ausländerbehörde). Hier sind alle Teilnehmer:innen einzutragen (egal welcher Gruppe der Tabelle auf S. 1).

    1. Kosten: Abhängig von der Behörde: Bei einigen ist es kostenlos, andere verlangen zwischen 6 und 12 Euro pro eingetragener Person.

    2. Vorlaufzeit: Termin bei der Ausländerbehörde notwendig.


  3. Reiseausweis für Ausländer (falls erforderlich): Schüler:innen der Gruppe 3 ohne ausreichenden eigenen Pass beantragen diesen rechtzeitig bei der Ausländerbehörde (Details s.o.).

Für Lehrkräfte gelten weiterhin folgende Bedingungen:

Die neuen Regelungen für Schulfahrten gelten nur für teilnehmende Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre.

Für alle Teilnehmenden ab 20 Jahren (inkl. Lehrkräften) gelten weiterhin die normalen Einreisebedingungen. Die folgenden Regelungen gelten außerdem für alle Gruppen, die nicht nach dem neuen System mit britischer Schülersammelliste fahren (können):

ETA

Electronic Travel Authorization

WICHTIG: Ab Einführung der neuen Einreise-Regelungen für Schulgruppen benötigen Schüler:innen keine ETA mehr (s.o.)! Bis zur Umsetzung werden aber Reisepass und ETA benötigt!


Die britische Regierung hat 2023 ein elektronische Einreiseverfahren eingeführt. Die elektronische Reisegenehmigung ETA („Electronic Travel Authorisation“) ist auch für EU-Bürger verpflichtend. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:


Wer benötigt eine ETA?

Alle EU-Bürger:innen benötigen eine ETA.

Ausgeschlossen von der Pflicht sind Teilnehmer:innen aus Ländern, die unter die Visumspflicht fallen.


Welchen Zeitrahmen gibt es?

Die Anmeldung sollte spätestens 7 Tage vor Einreise erfolgen, da offiziell eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Werktagen angegeben wird.

Die ETA ist 2 Jahre lang gültig (oder bis Ablauf des Reisepasses - je nachdem, welches Ereignis früher eintritt).


Was kostet eine ETA?

Die Anmeldung kostet £ 20.00 pro Person.

Die Bezahlung ist mit Kredit- oder Debit-Karte, GooglePay und ApplePay möglich.


Wie funktioniert die Beantragung?

Es gibt keine Gruppen-Anmeldung, d.h. alle Teilnehmer:innen müssen die ETA individuell selbst beantragen.

Die Anmeldung ist online oder über eine spezielle App möglich, alle Links finden Sie auf der Website (s.u.).

Die Beantragung dauert ca. 3-5 Minuten.

Während der Anmeldung müssen die Teilnehmer:innen sich mit ihrem Gesicht verifizieren, sie müssen die Anmeldung also selbständig vornehmen. Benötigt werden:

  • eigener, original Reisepass (keine Fotokopie)

  • Zugriff auf eine individuelle Mail-Adresse

  • Zugriff auf eine oben genannte Zahlmethode

  • Der gesamte Anmeldeprozess ist nur auf Englisch möglich.


Die Bestätigung erfolgt per E-Mail innerhalb von 3 Tagen. Die ETA wird mit der Reisepass-Nummer gespeichert. Es ist also nicht notwendig, die Bestätigungsmail oder einen Ausdruck der Mail auf der Reise mitzuführen.

Betrifft: Teilnehmer:innen aus Nicht-EU-Staaten

Visum

WICHTIG: Ab Einführung der neuen Einreise-Regelungen für Schulgruppen benötigen Schüler:innen aus Nicht-EU-Staaten kein Visum mehr (s.o.)! Bis zur Umsetzung muss aber ein Visum beantragt werden!


Visumspflicht für Teilnehmer aus vielen Nicht-EU-Staaten

Infolge des Brexit müssen Teilnehmer:innen aus vielen Nicht-EU-Ländern zur Einreise ein Visum beantragen. Die Visums-Beantragung ist leider zeitaufwändig und kostspielig:

  • Sie müssen insgesamt mit Kosten von mind. 350-400 Euro rechnen (v.a. auch abhängig von den Reisekosten für den Vor-Ort-Termin).

  • Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Generalkonsulate oder andere Botschafts-Vertretungen in Deutschland sind nicht zur Visums-Bewilligung berechtigt.

  • Bitte planen Sie vom Antrag bis zur Bewilligung mindestens drei Monate ein. Auf der offiziellen Webseite steht zwar, dass die Bewilligung innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgt, allerdings umfasst das nur die Dauer vom persönlichen Termin bis zur Bewilligung.

Nicht alle Staaten außerhalb der EU sind von der Visumspflicht betroffen. Auf der folgenden Seite der britischen Regierung finden Sie eine vollständige Auflistung der Nicht-EU-Staaten, die nicht unter die Visumspflicht fallen (sondern lediglich eine ETA benötigen): https://www.gov.uk/guidance/check-when-you-can-get-an-electronic-travel-authorisation-eta



Visum beantragen

Zur Beantragung sind die folgenden beiden Schritte notwendig:


(1) Online-Anmeldung

Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa. Hierfür werden folgende Informationen benötigt:

  • der exakte Reisetermin (Ankunft und Abreise)

  • Adresse des Aufenthaltsorts (Adresse des Hotels, ggf. bei S-E-T erfragen)

  • die Kosten der Reise (Geldbetrag, den der Lehrer pro Teilnehmer einsammelt)

  • aktuelle Adresse in Deutschland und Angabe, seit wann hier wohnhaft

  • vollständige Namen und Geburtstage der Eltern (sofern bekannt)

  • Höhe des eigenen Einkommens (wenn vorhanden)

  • Angaben zu aktenkundigen Straftaten (sofern verursacht)


(2) Verpflichtender Vor-Ort-Termin

Es ist zwingend notwendig, einen Vor-Ort-Termin in Düsseldorf, Berlin oder München vorzunehmen. Hier muss vorgezeigt werden:

  • Ein gültiger Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung (möglichst im DIN A4 Format), jeweils im Original und eine Kopie.



Reise-Stornierung bei abgelehntem Visums-Antrag

Sollte ein Visums-Antrag abgelehnt werden, stornieren wir den/die Teilnehmer:in bis 14 Tage vor Abreise kostenlos – allerdings nur dann, wenn diese einen Ablehnungsbescheid vorweisen können. Wenn Teilnehmer:innen das Visum gar nicht erst beantragen, müssen sie die normalen Stornokosten bezahlen.

Charlotte StangierGeschäftsführerin
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