EINREISE-INFORMATIONEN ENGLAND
Personalausweis oder Reisepass, Reisenden-Liste oder Visum? Für die Einreise nach England gibt es besondere Regelungen, die mit Vorlaufzeit zu beachten sind. Damit Sie für Ihre Teilnehmer:innen möglichst frühzeitig alle Regelungen kennen und alle die entsprechenden Dokumente haben, haben wir Ihnen auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zusammengestellt. Als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England bereiten wir diese Informationen nach bestem Kenntnisstand auf und aktualisieren sie beständig. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass diese Informationen ohne Gewähr sind.
Letzte Aktualisierung: 04.08.2022
Allgemeine Einreisebestimmungen

Teilnehmer aus EU-Staaten: Reisepass
- Ab dem 01.10.2021 müssen alle Teilnehmer einen Reisepass vorzeigen. Die Anschaffungs-Kosten für all jene Schüler, die noch keinen Reisepass haben, liegen in Deutschland bei 37,50 Euro (https://www.bmi.bund.de/reisepass).
- Teilnehmer aus EU-Staaten benötigen zur Einreise kein Visum. Großbritannien hat festgelegt, dass Touristen und Geschäftsreisende aus der EU in demselben Rahmen nach England einreisen können wie bislang auch: https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-an-eu-eea-or-swiss-citizen.
Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten: Visum
Die Schülerreisendenliste, mit der Nicht-EU-Schüler bislang im Rahmen einer Schulfahrt visumfrei nach England einreisen konnten, ist in England nicht mehr gültig! Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen daher zwingend ein Visum für die Einreise. Die genauen Einreise- Bestimmungen hängen von der Nationalität des Teilnehmers ab, Sie können die Bestimmungen hier einsehen: https://www.gov.uk/check-uk-visa.
- Die Reise-Dokumente der Nicht-EU-Schüler und die Einreise-Bestimmungen sollten frühzeitig geprüft werden, da die Visums-Beantragung leider eine lange Vorlaufzeit benötigen kann.
- Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa. Die Visums-Kosten betragen £ 95.00 zzgl. ggf. Bearbeitungskosten bei der zuständigen Stelle in Deutschland. Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Den vollständigen Ablaufplan der Visums-Beantragung finden Sie hier: https://pos.tlscontact.com/ber_en/how-to-apply
-> S-E-T beteiligt sich bei jedem Nicht-EU-Schüler mit 75 Euro an den Visums-Kosten: https://www.s-e-t.de/brexit
Flüchtlingskinder
Die Einreise der Flüchtlingskinder hängt von Ihrer Aufenthaltsberechtigung ab:
- Inhaber von Flüchtlingsausweisen / Reiseausweisen für Flüchtlinge (sogenannte „blauer Pässe“) können wie die Nicht-EU-Teilnehmer mit einem Visum einreisen.
- Wichtig: Der Flüchtlingsausweis reicht nicht aus! Dieser berechtigt nur die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten!
- Bei der Visums-Beantragung ist zu beachten: Bei der Auswahl der „Nationalität“ gibt es im Dropdown-Menü eine extra Option für Flüchtlinge. Die Teilnehmer müssen hier nicht ihre Nationalität auswählen, sondern „refugee“. Dadurch erhalten sie dann später bspw. nicht die Abfrage nach der Reisepass-Nummer etc.
- Inhaber von Duldungen sind nicht zur Einreise berechtigt, da eine Duldung keine Aufenthaltsgenehmigung ist.
Einreisebestimmungen durch Corona-Maßnahmen

Regelungen für die Reise nach England
Sowohl in Deutschland und England als unlängst auch in Frankreich wurden in den vergangenen Wochen alle Einreiseregelungen für Geimpfte und Nicht-Geimpfte aufgehoben. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es für die Reise nach England und die Rückreise nach Deutschland keine Corona-Auflagen zu berücksichtigen. Auch ungeimpfte Teilnehmer:innen haben nun keine Testpflichten mehr zu berücksichtigen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Informationen zum Download

Die Informationen zum Download: