EINREISE-INFORMATIONEN  ENGLAND

Personalausweis oder Reisepass, Reisenden-Liste oder Visum? Für die Einreise nach England gibt es besondere Regelungen, die mit Vorlaufzeit zu beachten sind. Damit Sie für Ihre Teilnehmer:innen möglichst frühzeitig alle Regelungen kennen und alle die entsprechenden Dokumente haben, haben wir Ihnen auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zusammengestellt. Als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England bereiten wir diese Informationen nach bestem Kenntnisstand auf und aktualisieren sie beständig. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass diese Informationen ohne Gewähr sind.

Letzte Aktualisierung: 19.09.2024

Teilnehmer:innen mit EU-Bürgerschaft

Reisepass-Pflicht

ETA-Pflicht

Die britische Regierung hat 2023 ein elektronische Einreiseverfahren eingeführt. Die elektronische Reisegenehmigung ETA („Electronic Travel Authorisation“) wird schrittweise für Einreisende unterschiedlicher Nationalitäten verpflichtend. Auch EU-Bürger müssen bei Reisebeginn ab dem 02.04.2025 online eine ETA beantragen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Wer benötigt eine ETA?

  • Alle EU-Bürger, die am oder nach dem 2. April 2025 nach England einreisen, benötigen eine ETA.
  • Für einige andere Nationalitäten ist die ETA-Anmeldung schon früher verpflichtend! Eine vollständige Liste über die ETA-Einführungstermine finden Sie auf https://www.gov.uk/guidance/check-when-you-can-get-an-electronic-travel-authorisation-eta.
  • Ausgeschlossen von der Pflicht sind Teilnehmer:innen aus Ländern, die unter die Visumspflicht fallen.

 

Welchen Zeitrahmen gibt es?

  • Die Anmeldung sollte spätestens 7 Tage vor Einreise erfolgen, da offiziell eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Werktagen angegeben wird.
  • Laut Website-Angaben reicht es in kurzfristigen Fällen aus, die Beantragung vorzuzeigen (auch ohne Bestätigung). Hierzu liegen uns aber noch keine Beispielfälle vor, d.h. wir können hierzu keine verbindlichen Angaben machen.
  • Die ETA ist 2 Jahre lang gültig (oder bis Ablauf des Reisepasses – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt).
  • Die ETA-Anmeldung für EU-Bürger ist ab dem 05.03.2025 möglich. 

 

Was kostet eine ETA?

  • Die Anmeldung kostet 10.00 Pfund pro Person.
  • Die Bezahlung ist mit Kredit- oder Debit-Karte, GooglePay und ApplePay möglich.

 

Wie funktioniert die Beantragung?

  • Es gibt keine Gruppen-Anmeldung, d.h. alle Teilnehmer:innen müssen die ETA individuell selbst beantragen.
  • Die Anmeldung ist online oder über eine spezielle App möglich, alle Links finden Sie auf der Website (s.u.).
  • Während der Anmeldung müssen die Teilnehmer:innen sich mit ihrem Gesicht verifizieren, sie müssen die Anmeldung also selbständig vornehmen (ggf. mit Unterstützung der Eltern). Benötigt werden:
    • Endgerät (Computer oder Smartphone) mit Kamera
    • eigener, original Reisepass (keine Fotokopie)
    • Zugriff auf eine individuelle Mail-Adresse
    • Zugriff auf eine oben genannte Zahlmethode.
  • Der gesamte Anmeldeprozess ist nur auf Englisch möglich. 

 

Unsere Empfehlungen & Hilfestellungen

  • Führen Sie unbedingt von Beginn an eine Teilnehmerliste mit Nationalität und prüfen Sie auf der offiziellen UK-Website, wer wann eine ETA benötigt.
  • In unserer Teilnehmerliste im Kundencenter können Sie die Nationalitäten sowie den ETA-Status verwalten.
  • Die Antragsstellung ist für EU-Bürger ab dem 05.03.2024 möglich. Da die ETA 2 Jahre lang gültig ist, sollten alle Teilnehmer:innen die Anträge möglichst früh vornehmen, um Stress kurz vor der Fahrt zu vermeiden.

 

Offizielle Website

https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta

Teilnehmer:innen aus Nicht-EU-Staaten

Umfangreiche Visumspflicht

Die Schülerreisendenliste, mit der Nicht-EU-Schüler bislang im Rahmen einer Schulfahrt visumfrei nach England einreisen konnten, ist in England nicht mehr gültig! Teilnehmer aus vielen Nicht-EU-Staaten benötigen daher zwingend ein Visum für die Einreise. Die genauen Einreise-Bestimmungen hängen von der Nationalität des Teilnehmers ab, Sie können die Nationen-Liste und Bestimmungen hier prüfen: https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bei einigen Nationalitäten wird die Visumspflicht Anfang 2025 durch eine ETA-Pflicht (s.o.) abgelöst. Das wird bei der Länder-Eingabe bei Check-Uk-Visa aber entsprechend angezeigt.

  • Die Reise-Dokumente der Nicht-EU-Schüler und die Einreise-Bestimmungen sollten frühzeitig geprüft werden, da die Visums-Beantragung leider eine lange Vorlaufzeit benötigen kann.
  • Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa.
  • Sie müssen insgesamt mit Kosten von mind. 350-400 Euro rechnen (v.a. auch abhängig von den Reisekosten für den Vor-Ort-Termin).
  • Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Generalkonsulate oder andere Botschafts-Vertretungen in Deutschland sind nicht zur Visums-Bewilligung berechtigt.
  • Bitte planen Sie vom Antrag bis zur Bewilligung mindestens drei Monate ein. Auf der offiziellen Webseite steht zwar, dass die Bewilligung innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgt, allerdings umfasst das nur die Dauer vom persönlichen Termin bis zur Bewilligung.
  • Den vollständigen Ablaufplan der Visums-Beantragung finden Sie hier: https://pos.tlscontact.com/ber_en/how-to-apply

Flüchtlingskinder

Art der Aufenthaltsberechtigung?

Die Einreise der Flüchtlingskinder hängt von Ihrer Aufenthaltsberechtigung ab:

  • Inhaber von Flüchtlingsausweisen / Reiseausweisen für Flüchtlinge (sogenannte „blauer Pässe“) können wie die Nicht-EU-Teilnehmer mit einem Visum einreisen.
    • Wichtig: Der Flüchtlingsausweis reicht nicht aus! Dieser berechtigt nur die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten!
    • Bei der Visums-Beantragung ist zu beachten: Bei der Auswahl der „Nationalität“ gibt es im Dropdown-Menü eine extra Option für Flüchtlinge. Die Teilnehmer müssen hier nicht ihre Nationalität auswählen, sondern „refugee“. Dadurch erhalten sie dann später bspw. nicht die Abfrage nach der Reisepass-Nummer etc.
  • Inhaber von Duldungen sind nicht zur Einreise berechtigt, da eine Duldung keine Aufenthaltsgenehmigung ist.

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