EINREISE-INFORMATIONEN  ENGLAND

Personalausweis oder Reisepass, Reisenden-Liste oder Visum? Für die Einreise nach England gibt es besondere Regelungen, die mit Vorlaufzeit zu beachten sind. Damit Sie für Ihre Teilnehmer:innen möglichst frühzeitig alle Regelungen kennen und alle die entsprechenden Dokumente haben, haben wir Ihnen auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zusammengestellt. Als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England bereiten wir diese Informationen nach bestem Kenntnisstand auf und aktualisieren sie beständig. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass diese Informationen ohne Gewähr sind.

Letzte Aktualisierung: 03.11.2023

Allgemeine Einreisebestimmungen

Teilnehmer aus EU-Staaten: Reisepass

Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten: Visum

Die Schülerreisendenliste, mit der Nicht-EU-Schüler bislang im Rahmen einer Schulfahrt visumfrei nach England einreisen konnten, ist in England nicht mehr gültig! Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen daher zwingend ein Visum für die Einreise. Die genauen Einreise- Bestimmungen hängen von der Nationalität des Teilnehmers ab, Sie können die Bestimmungen hier einsehen: https://www.gov.uk/check-uk-visa.

  • Die Reise-Dokumente der Nicht-EU-Schüler und die Einreise-Bestimmungen sollten frühzeitig geprüft werden, da die Visums-Beantragung leider eine lange Vorlaufzeit benötigen kann.
  • Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa.
  • Sie müssen insgesamt mit Kosten von mind. 350-400 Euro rechnen (v.a. auch abhängig von den Reisekosten für den Vor-Ort-Termin).
  • Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Generalkonsulate oder andere Botschafts-Vertretungen in Deutschland sind nicht zur Visums-Bewilligung berechtigt.
  • Bitte planen Sie vom Antrag bis zur Bewilligung mindestens drei Monate ein. Auf der offiziellen Webseite steht zwar, dass die Bewilligung innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgt, allerdings umfasst das nur die Dauer vom persönlichen Termin bis zur Bewilligung.
  • Den vollständigen Ablaufplan der Visums-Beantragung finden Sie hier: https://pos.tlscontact.com/ber_en/how-to-apply

 

Flüchtlingskinder

Die Einreise der Flüchtlingskinder hängt von Ihrer Aufenthaltsberechtigung ab: 

  • Inhaber von Flüchtlingsausweisen / Reiseausweisen für Flüchtlinge (sogenannte „blauer Pässe“) können wie die Nicht-EU-Teilnehmer mit einem Visum einreisen.
    • Wichtig: Der Flüchtlingsausweis reicht nicht aus! Dieser berechtigt nur die uneingeschränkte Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten!
    • Bei der Visums-Beantragung ist zu beachten: Bei der Auswahl der „Nationalität“ gibt es im Dropdown-Menü eine extra Option für Flüchtlinge. Die Teilnehmer müssen hier nicht ihre Nationalität auswählen, sondern „refugee“. Dadurch erhalten sie dann später bspw. nicht die Abfrage nach der Reisepass-Nummer etc.
  • Inhaber von Duldungen sind nicht zur Einreise berechtigt, da eine Duldung keine Aufenthaltsgenehmigung ist.

Informationen zum Download

Hier können Sie Google-Analytics für diese Website ausschalten.