BREXIT: AKTUELLE INFORMATIONEN

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Der sogenannte Brexit bringt für unsere Schulfahrten nach England einige gravierende Änderungen sowohl für die Einreise als auch den Aufenthalt vor Ort mit sich. Einen Überblick über die aktuellen Regelungen und unsere Empfehlungen finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten:
Als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England stellen wir diese Informationen nach bestem Kenntnisstand zusammen. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass externe Informationen ohne Gewähr sind.

Letzte Aktualisierung: 03.11.2023

Überblick: Die wichtigsten Änderungen

 

  • Reisedokument: Zur Einreise benötigt jeder Reisende einen Reisepass, der Personalausweis reicht nicht mehr aus.
  • Nicht-Eu-Teilnehmer: Die Liste der Reisenden, mit der Nicht-EU-Schüler visumfrei einreisen konnten, wird nicht mehr anerkannt. Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen daher ein Visum.
  • Krankenversicherung: EU-Bürger erhalten in England keine kostenlose Notfall-Behandlung des NHS (National Health Service) mehr. Touristen haben weiterhin Zugang zur medizinischen Versorgung, müssen die Kosten aber selbst tragen.

Auswirkungen auf Ihre Fahrt mit S-E-T

 

Reisedokument: Reisepass
Jeder Einreisende benötigt einen Reisepass notwendig. Die Anschaffungs-Kosten für all jene Schüler, die noch keinen Reisepass haben, liegen in Deutschland bei 37,50 Euro (https://www.bmi.bund.de/reisepass).
-> Ausführliche Informationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-an-eu-eea-or-swiss-citizen


Zusätzlich für Nicht EU-Bürger: Visum
Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für die Einreise. Die genauen Einreise-Bestimmungen hängen von der Nationalität des Teilnehmers ab, Sie können die Bestimmungen hier einsehen: https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Reise-Dokumente der Nicht-EU-Schüler und die Einreise-Bestimmungen, da die Visums-Beantragung leider eine lange Vorlaufzeit benötigen kann.
-> Ausführliche Informationen unten auf der Seite!


Einverständniserklärungen der Eltern
Sie benötigen von allen Eltern minderjähriger Kinder eine Einverständniserklärung, dass Sie die Kinder im Rahmen einer Schulfahrt nach England und zurück begleiten. Dies ist grundsätzlich für alle grenzüberschreitenden Reisen notwendig, allerdings wird diese Einverständniserklärung an den Grenzen in den vergangenen Jahren vermehrt geprüft. 


Krankenversicherung
Besucher haben weiterhin Zugang zur medizinischen Versorgung, müssen die Kosten aber selbst tragen. Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung. Gemeinsam mit der HanseMerkur bieten wir diese als Teil einer Reiseversicherung für 12 Euro pro Person an (u.a. auch inkl. Reiserücktrittsversicherung). Sollten Sie keine Reiserücktrittsversicherung wünschen oder nicht das Paket der HanseMerkur buchen wollen, empfehlen wir ausdrücklich, dass dennoch alle Schüler eine Auslandsreise-Krankenversicherung nachweisen können.
-> Die vollständigen Informationen zum Versicherungspaket der HanseMerkur können Sie hier herunterladen.

Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten: Visum beantragen

Die Schülerreisendenliste, mit der Nicht-EU-Schüler bislang im Rahmen einer Schulfahrt visumfrei nach England einreisen konnten, ist in England nicht mehr gültig! Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen daher zwingend ein Visum für die Einreise. Die genauen Einreise- Bestimmungen hängen von der Nationalität des Teilnehmers ab, Sie können die Bestimmungen hier einsehen: https://www.gov.uk/check-uk-visa.

  • Die Reise-Dokumente der Nicht-EU-Schüler und die Einreise-Bestimmungen sollten frühzeitig geprüft werden, da die Visums-Beantragung leider eine lange Vorlaufzeit benötigen kann.
  • Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa.
  • Sie müssen insgesamt mit Kosten von mind. 350-400 Euro rechnen (v.a. auch abhängig von den Reisekosten für den Vor-Ort-Termin).
  • Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Generalkonsulate oder andere Botschafts-Vertretungen in Deutschland sind nicht zur Visums-Bewilligung berechtigt.
  • Bitte planen Sie vom Antrag bis zur Bewilligung mindestens drei Monate ein. Auf der offiziellen Webseite steht zwar, dass die Bewilligung innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgt, allerdings umfasst das nur die Dauer vom persönlichen Termin bis zur Bewilligung.
  • Den vollständigen Ablaufplan der Visums-Beantragung finden Sie hier: https://pos.tlscontact.com/ber_en/how-to-apply

 

Informationen zum Download

 

Zusammenfassung zum Download: Brexit-Info S-E-T Studienreisen vom 03.11.2023

Info- und Hilfsmaterialien für Kunden
In unserem Online-Kundencenter finden Sie u. a. Anleitungen für Visa-Anträge, aktuelle Kopiervorlagen zu den Passvorschriften und vorbereitete Elternbriefe.

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